Unfallschaden: Wer zahlt was? Versicherung, Gutachter und freie Werkstattwahl
Nach dem Unfall kommen die Fragen: Haftpflicht oder Kasko? Brauche ich einen Gutachter? Und darf die Versicherung mir eine Werkstatt vorschreiben? Die wichtigsten Antworten.
Ein Unfall ist Stress genug – die Abwicklung danach sollte es nicht sein. Hier sind die Antworten auf die Fragen, die uns Kundinnen und Kunden nach einem Schaden am häufigsten stellen.
Der wichtigste Unterschied: Haftpflicht oder Kasko
Der andere ist schuld (Haftpflichtschaden): Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt die komplette fachgerechte Reparatur, eine Wertminderung, bei Bedarf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall – und die Kosten für einen unabhängigen Gutachter. Sie selbst zahlen nichts und Ihre eigene Versicherung bleibt unberührt.
Sie sind selbst schuld oder es gibt keinen Verursacher (Kaskoschaden): Die Teilkasko deckt unter anderem Glasbruch, Wildunfälle, Hagel und Diebstahl. Vandalismus und selbst verursachte Schäden sind Sache der Vollkasko. Hier gelten Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung und gegebenenfalls eine Rückstufung – ob sich die Meldung lohnt, rechnen wir bei kleineren Schäden gern mit Ihnen durch.
Freie Werkstattwahl: Ihr gutes Recht
Beim Haftpflichtschaden gilt ohne Wenn und Aber: Sie entscheiden, wer Ihr Auto repariert. Die gegnerische Versicherung darf Sie nicht in eine Partnerwerkstatt schicken. Anrufe mit dem Hinweis, man arbeite „nur mit bestimmten Betrieben zusammen", sind Kostendrückerei – höflich ablehnen.
Bei Kaskoschäden kann es anders sein: Manche Tarife mit „Werkstattbindung" sind günstiger, schreiben dafür aber Partnerbetriebe vor. Ein Blick in Ihren Vertrag lohnt sich – wer freie Wahl versichert hat, hat sie auch.
Gutachter oder Kostenvoranschlag?
Als Faustregel: Ab etwa 1.000 Euro Schadenhöhe haben Sie beim Haftpflichtschaden Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter – bezahlt von der gegnerischen Versicherung. Das Gutachten dokumentiert auch Wertminderung und versteckte Schäden und schützt Sie, falls später Streit entsteht. Bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt – den erstellen wir kostenlos und so, dass die Versicherung ihn direkt verarbeiten kann.
Wichtig: Den Gutachter wählen ebenfalls Sie – nicht die gegnerische Versicherung.
Fiktiv abrechnen oder reparieren lassen?
Beim Haftpflichtschaden können Sie sich den Schaden auch „fiktiv" auszahlen lassen, also auf Gutachtenbasis ohne Reparatur. Das kann bei alten Fahrzeugen sinnvoll sein. Bedenken Sie aber: Ausgezahlt wird dann meist ohne Mehrwertsteuer, ein unreparierter Vorschaden drückt den Wiederverkaufswert, und bei einem späteren Unfall an derselben Stelle wird es kompliziert. Unsere Empfehlung: rechnen lassen, dann entscheiden.
So läuft die Abwicklung bei uns
- Fotos schicken oder vorbeikommen – wir schätzen den Schaden ein
- Wir übernehmen den Papierkram: Kostenvoranschlag, Fotos, Abstimmung mit Versicherung und Gutachter
- Reparatur mit Termintreue: Karosserie- und Richtarbeiten, Lackierung in exakt gemessenem Farbton
- Endkontrolle und Übergabe – auf Wunsch mit Dokumentation für Ihre Unterlagen
Sie müssen nicht mit der Versicherung diskutieren – das kennen wir und machen es täglich. Direkt nach dem Unfall gilt: Unfallstelle fotografieren (Übersicht und Details), Daten des Unfallgegners notieren, bei unklarer Schuldfrage die Polizei rufen – und nichts unterschreiben, was Ihnen die gegnerische Versicherung vorlegt, bevor Sie es in Ruhe geprüft haben.